Urheberrecht im (digitalen) Unterricht
Im
folgenden Blogeintrag möchte ich auf die interessante Thematik des
Urheberrechts im Kontext des Schulunterrichts eingehen. Ich bin kein Jurist und
die Ausführungen sollen als Hinweise verstanden werden. Im Zweifelsfall gibt
die Datenschutz-Aufsichtsstelle des Kanton Berns Auskunft. Viele Angaben, auf die ich mich stütze, lassen sich im Reader Unterricht und Recht, den mir Ralf Kretschmar von der PH Bern freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat, finden. Dort sind ebenfalls weiterführende Hinweise und Informationen enthalten. Der Reader ist untenstehend verlinkt.
"CC images" von Sean MacEntee ist lizenziert unter CC BY 2.0
Urheberrecht: wer braucht das, und kann das weg?
Das Urheberrecht schützt Urheberinnen und Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst. Dabei ist die Art und Weise, wie eine Idee zum Ausdruck gebracht wird, nicht aber die Idee an sich geschützt. Das heisst, dass zum Beispiel ein Text über die Plattentektonik urheberrechtlich geschützt ist, nicht aber die Theorie dahinter.
Im schulischen Rahmen gelten in der Schweiz einige Sonderregeln für den Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material. Im schulischen Rahmen ist es grundsätzlich erlaubt, urheberrechtlich geschütztes Material «auszugsweise» einzusetzen. Das heisst, ich darf einzelne Kapitel aus einem Lehrmittel kopieren, solange ich nicht das ganze Werk kopiere und verteile. Ausserdem muss ich darauf achten, dass der Gebrauch nur im schulischen Rahmen möglich ist. Für diese Art der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Materialien bezahlen die Kantone eine Pauschale an eine Verwertungsgesellschaft.
Wenn ich also zum Beispiel einen Schüler*Innenblog erstellen lassen würde, sollte ich darauf achten, dass keine urheberrechtlich geschützten Materialien darüber in die Öffentlichkeit gelangen, weil damit der Gebrauch auch ausserhalb des schulischen Rahmens möglich ist!
Eine Ausnahme gilt für aus dem Radio oder dem Fernsehen aufgezeichnete Sendungen. Diese dürfen ohne Einschränkungen verwendet werden.
Für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Materialien gilt also grundsätzlich:
- Im schulischen Rahmen nur in Auszügen einsetzen!
- Darauf achten, dass die Materialien durch einen Zugriffsschutz vor der Öffentlichkeit geschützt sind (z.B. ein Passwort, um auf einen Blog zugreifen zu können).
- Im Zweifelsfall bei der oder dem Urheber*In nachfragen.
Das bedeutet, dass für das Zeigen eines Films im Klassenlager eine Erlaubnis der Verwertungsgesellschaft eingeholt werden müsste.
Neben urheberrechtlich geschützten Inhalten gibt es eine Vielzahl von sogenannten Open Educational Resources und Lizenzen (OER). Diese Materialien sind im Rahmen von gewissen Lizenzen frei verwendbar, das heisst für die Verwendung dieser Materialien müssen die Urheber*Innen nicht angefragt werden.
Am weitesten verbreitet sind dabei die unter einer Creative Commons Lizenz (CC) veröffentlichten Materialien. Diese sind in der Verwendung frei, solange der Name des oder der Autor*In genannt wird. Unter Umständen kommen noch weitere Einschränkungen dazu:
- BY: Namensnennung – Der Name der Autorin, bzw. des Autors muss genannt werden!
- NC: Nicht kommerziell – Das Werk darf keine Einnahmen generieren!
- ND: Keine Bearbeitung – Genau so verwenden! Keine Bearbeitung!
- SA: Weitergabe unter gleichen Bedingungen – Teilen gerne. Aber nur unter den genannten Bedingungen.
Gerade für den Unterricht mit digitalen Medien empfiehlt es sich aus Gründen des Eigenschutzes, zuerst auf CC-Inhalte zurückzugreifen. Es ist auch durchaus erlaubt, Ideen und Informationen «neu zu verpacken», d.h. eine Idee einer Quelle neu zu formulieren, oder eine Abbildung selber neu zu gestalten, und diese unter einer CC selber zu veröffentlichen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass man das bestehende Material ausreichend neu gestaltet, damit man nicht eine modifizierte Kopie des Originals veröffentlicht
Materialien mit CC-Lizenz lassen sich zum Beispiel über die Suchmaschine https://search.creativecommons.org/ finden.
Zusammenfassend lässt sich für die Schule festhalten:
- Für den (digitalen) Unterricht bietet es sich an, Werke und Medien mit CC-Lizenz zu verwenden.
- Für gewisse Nutzungsarten ist es erlaubt, Auszüge aus geschützten Werken zu verwenden.
- Auf öffentlich zugänglichen Plattformen (Schüler*Innenwebsite, Blog etc.) sollte immer darauf hingewiesen werden, dass es sich um einen schulischen Rahmen handelt.
Weitere Informationen zum Urheberrechtsschutz in der Schweiz lassen sich hier finden:
https://ilias.phbern.ch/goto_phbern_fold_220052.html
Creative Commons lassen sich hier finden:
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